Traubenkern OPC und Coenzym Q10 von lebe natur®
Unser Traubenkern OPC mit Coenzym Q10 ist ein hochwertiges Premiumprodukt der Natursubstanzen-Serie »lebe natur®«. Hochwertige Natursubstanzen achtsam in Handarbeit hergestellt in AT! Frei von Beistoffen.
OPC und Q10 – Kraftvoll und stark kombiniert
• Mit 120 mg Traubenkernextrakt pro Tagesdosis
• Mit 160 mg Coenzym Q10 (pflanzlich)
• 6-Wochen-Packung
• Frei von synthetischen Stoffen
• Frei von Bei-, Füll- und Hilfsstoffen wie z.B. Magnesiumstearat
• Frei von Farbstoffen wie z. B. Titandioxid
• Frei von Hefe, Weizen, Soja oder Ei
• Frei von Zuckerzusatz
• Frei von Laktose und Gluten
• Frei von tierischen Produkten (vegan)
• Zellulose-Kapsel (pflanzlich)
Wertgebende Inhaltsstoffe | Tagesdosis 2 Kapsel |
Traubenkernmehl | 420 mg |
Traubenkernextrakt davon 50% OPC davon 95% Polyphenole |
120 mg 60 mg 114 mg |
Coenzym Q10 (pflanzlich) | 160 mg |
Einnahmeempfehlung:2 x täglich 1 Kapsel mit Wasser einnehmen
• OPC nicht auf leeren Magen einnehmen.
• OPC kann bei empfindlichen Personen zu Übelkeit führen.
Zutaten: Traubenkernmehl (Vitis vinifera), Traubenkernextrakt (Vitis vinifera), Coenzym Q10, Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)
Zwei wahre Antioxidantienbomben
Zwei wahre Antioxidantienbomben in einer Kombination und in großzügiger Dosierung: Traubenkernextrakt (OPC) und Coenzym Q10. Mit ungefähr der Lebensmitte reduziert sich die körpereigene Q10 Bereitstellung deutlich. Dabei sollte man unbedingt wissen, das circa 95% der gesamten Körperenergie in Abhängigkeit von Coenzym Q10 zur Verfügung gestellt wird. Wir brauchen also eine wirklich gute Versorgung aus vielerlei Gründen. Antioxidantien schützen den Körper vor freien Radikalen. Traubenkernextrakt OPC ist für seine herausragende antioxidative Wirkung bekannt. Q10 ist eine fettlösliche Substanz, seine Schutzwirkung betrifft besonders die empfindlichen Lipidstrukturen (Lipid = Fett) der Zellmembranen. Beide zusammen sind absolute Kraftpakete. Wer hier mehr erfahren möchte und auch gerade die herausragenden Erfahrungsberichte dazu kennenlernen will, den verweisen wir von Herzen gerne auf unsere resonanzpunkt Akademie.
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.
Hinweise:
- Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren
- Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
- Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern
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