Ein Gutschein für mehr Gesundheit und Stabilität
Natursubstanzen Gutschein inkl. Energetischer Messung
Mit diesem Natursubstanzen Gutschein kannst Du einen anderen Menschen wirklich glücklich machen. Was ist denn wirklich wichtiger als unsere Gesundheit? Du verschenkst Gesundheit, Lebensfreude und vor allem Klarheit.
Energetische Messung:
Klarheit deshalb, weil bei diesem Gutschein die Energetische Messung der Natursubstanzen mit enthalten ist. Wir testen vor Ort direkt individuell, intensiv und innovativ. Verschenke hiermit Begeisterung!
Lieferumfang:
Der Gutschein wird in Druckform als Postsendung zugeschickt. Der Gutschein kann unter Vorlage in den resonanzpunkt-Filialen oder mit Eingabe des Gutscheincodes in unserem Onlineshop unter den angegebenen Gutschein-AGBs eingelöst werden.
Gesetzliche Bestimmung zu Natursubstanzen:
Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information zu unseren Natursubstanzen verzichten.
Details zu diesem wunderbaren Geschenk
Hinweise zum Einlösen des Gutscheins:
- Der Gutschein ist nicht Personengebunden.
- Der Gutschein kann unter Vorlage in einer unserer resonanzpunkt-Filialen vor Ort oder mit Eingabe des Gutscheincodes in das entsprechende Feld in unserem Onlineshop unter www.resonanzpunkt.de eingelöst werden.
- Der Warenwert des Gutscheins muss mindestens die Höhe des Gutscheinwertes entsprechen und ist nur einmal einlösbar. Der Gutschein kann somit nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
- Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
- Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
- Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
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